Liebe Kinobesucher*innen,
um Ihnen den Aufenthalt in unserem Haus so angenehm wie möglich zu gestalten und einen reibungslosen Betriebsablauf gewährleisten zu können, gelten für unser Kino die folgenden Hausregeln und Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
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Geltungsbereich für diese Hausordnung ist das gesamte Kino-Gebäude inklusive Zugang sowie gegebenenfalls dazugehörige Außenanlagen. Mit dem Betreten und dem Aufenthalt in den Räumlichkeiten erkennen die Besucher*innen die nachfolgenden Bestimmungen der Hausordnung des Kinos als für sich rechtlich verbindlich an. Bei Zuwiderhandlung gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Hausordnung behalten wir uns das Kino das Recht auf Hausverweis, Hausverbot sowie angemessene weitere rechtliche Schritte vor.
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Den Anweisungen der Kinomitarbeiter*innen ist unbedingt Folge zu leisten - insbesondere im Gefahrenfall.
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Der Zutritt zu den Kinosälen ist nur mit gültiger Eintrittskarte für die auf der Eintrittskarte angegebene Vorstellung (Saal, Datum, Uhrzeit) gestattet. Auf Verlangen ist die Eintrittskarte sowie ein ggfs. verwendeter Ermäßigungsnachweis jederzeit vorzuzeigen. Die Eintrittskarte ist bis zum Verlassen des Kinos aufzubewahren. Personen, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 100,00 EUR verpflichtet und erhalten Hausverbot.
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Aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, u.a. des Jugendschutzgesetzes, sind wir verpflichtet, auf die Einhaltung der Bestimmungen der Freiwilligen Kontrolle der Filmwirtschaft (FSK-Altersfreigabe) zu achten. Diese Bestimmungen sind in jedem Fall bindend und können weder durch das Einverständnis noch durch die Begleitung durch Erziehungsberechtigte oder sonstiger Personen umgangen werden. Im Zweifelsfall ist das Alter durch ein entsprechendes Dokument (Personalausweis, Reisepass, Schüler*innenausweis nur bei FSK12) nachzuweisen.
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Zum Schutz von Kleinkindern behalten wir uns das Recht vor, Kindern bis einschließlich drei Jahren keinen Eintritt zu den Kinosälen zu gewähren. Hiervon ausgenommen sind Sonderveranstaltungen, die dies explizit vorsehen.
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Beim Kauf erhaltenes Wechselgeld ist umgehend auf Vollständigkeit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Erhaltene Produkte und Eintrittskarten sind ebenfalls auf Richtigkeit zu überprüfen (Filmtitel, Datum und Uhrzeit, Sitzplatz etc.), auch hier sind spätere Reklamationen ausgeschlossen. Die Inanspruchnahme einer Ermäßigung muss vor dem Ausdruck der Eintrittskarten an der Kasse bekanntgegeben und durch geeignete Dokumente nachgewiesen werden. Erläuterungen zu Ermäßigungsansprüchen finden Sie auf unserer Website.
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Der Umtausch von Eintrittskarten kann aus Kulanzgründen erfolgen, ohne das hierauf ein Rechtsanspruch besteht.
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Rückforderungen gezahlter Eintrittsgelder, die auf dem Inhalt der vorgeführten Filme beruhen, sind ausgeschlossen. Für physische oder psychische Schädigungen, die aus dem Inhalt oder der Qualität der vorgeführten Filme resultieren, ist jegliche Haftung durch das Kino ausgeschlossen.
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Über Mängel an der Kinovorstellung an Bild, Ton und sonstigen Störungen im Ablauf, haben die Besucher*innen das Kinopersonal sofort bei Feststellung zur Beseitigung des Mangels in Kenntnis zu setzen. Nach Ende der Vorstellung gilt die Leistung des Kinos als einwandfrei erbracht.
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Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist nicht gestattet.
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Im gesamten Kinogebäude herrscht Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten und sämtliche weitere rauchende oder verdampfende Gegenstände.
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Das Blockieren von Fluchtwegen ist untersagt und kann zu Schadensersatzforderungen und strafrechtlichen Ermittlungen führen.
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Wir behalten uns nachträgliche Änderungen an bereits ausgedruckten oder anderweitig veröffentlichten bzw. publizierten Programmen, Spielzeiten, Saalangaben etc. vor.
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Im gesamten Gebäude sind Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Kino untersagt. Filme sind urheberrechtlich geschützte Werke gem. §2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe dieser Werke ohne ausdrückliche Zustimmung der Rechteinhaber*innen ist strafbar gem. §106 i.V.m. §15, 16, 17 UrhG. Insbesondere das Mitschneiden von Bild und Ton während einer öffentlichen Vorführung ist verboten gemäß §106, 16 i.V.m. §53 Abs. 7 UrhG. Zur Feststellung des Gebrauchs von Aufzeichnungsgeräten können die Kinos mit entsprechender Technik überwacht werden. Wir sind gesetzlich verpflichtet jeden Versuch einer Abfilmung zur Anzeige zu bringen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.
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Aus Sicherheitsgründen ist das Betreten der technischen Betriebsräume, Theken, Lager sowie der Verwaltungsräume nur zum Dienst eingeteilten Mitarbeiter*innen des Kinos erlaubt. Besucher*innen und dienstfreie Mitarbeiter*innen betreten und verlassen das Kinogebäude ausschließlich über die dafür vorgesehenen Ein- und Ausgänge.
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Die Nutzung von Fahrrädern, Skateboards, Inlineskates, Tretrollern und ähnlichen Gegenständen ist im Gebäude untersagt.
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Das Mitbringen von Hunden oder anderen (Haus-)Tieren ist untersagt. Hiervon ausgenommen sind ausschließlich Assistenzhunde.
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Das Mitbringen jeglicher Art von Waffen, Feuerwerkskörpern, scharfen oder spitzen Gegenständen oder Gegenständen, von denen in irgendeiner Art und Weise eine Gefahr ausgeht, ist untersagt. Für die Kinosäle gilt darüber hinaus ein Mitnahmeverbot für sperrige oder übergroße Gegenstände (z.B. Sporttaschen, Koffer, Motorradhelme, große Rucksäcke etc.).
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Das Mitbringen von Gegenständen, die geeignet sind, den Betriebsablauf zu stören, ist untersagt. Mobiltelefone und sonstige Gegenstände, von denen eine elektromagnetische Strahlung ausgeht, müssen vor Betreten der Kinosäle ausgeschaltet werden.
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Für Wertgegenstände, Garderobe und sonstige in das Gebäude mitgebrachte Gegenstände übernehmen wir bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung durch Fremdeinfluss kein Haftung.
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Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen Rauschmitteln das Gebäude betreten, werden des Gebäudes verwiesen. Gleiches gilt für Personen, die sich erst innerhalb des Gebäudes in einen derartigen Zustand versetzen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.
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Personen, die in irgendeiner Art und Weise die Einrichtung oder andere Bestandteile des Gebäudes beschädigen, demontieren oder entfernen, werden des Gebäudes verwiesen. Wir behalten uns darüber hinaus die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor. Gleiches gilt für Personen, die andere Personen bedrohen, gefährden oder verletzen oder den geregelten Betriebsablauf auf andere Art und Weise stören. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.
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Das Verteilen oder Verkaufen von Prospekten, Flugblättern, anderen Druckerzeugnissen, Werbeartikeln oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von uns untersagt.
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Das Kino haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Kund*innen Schadensersatzansprüche geltend machen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen – einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilfen, oder im Fall der Übernahme einer Garantie. Im Übrigen haften das Kino, seine Mitarbeiter*innen, Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird; der Schadensersatzanspruch ist dann jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung und einen angenehmen Aufenthalt im Filmstübchen Steinfurt.
Stand: 01.08.2025